Der unerwartete Angriff des Finanzamtes auf die Rente.
Noch vor 2005 galt: Pensionen sind steuerpflichtig, bei Renten nur der Ertragsanteil. Arbeitnehmer konnten ihren einkommensteuerpflichtigen Betrag um eine gewisse
Summe für Vorsorgeaufwendungen kürzen. Beamte hatten in diesem Sinne keine Vorsorgeaufwendungen für Altersruhegeld.
Dieses Thema wurde Ende des letzten Jahrhunderts vom Bundesverfassungsgericht behandelt und man entschied, dass diese Unterschiede in der steuerlichen
Behandlung von Renten und Pensionen ungerecht sind und die Bundesregierung gesetzlich anders verfahren muss. Eine Lösung hat das Bundesverfassungsgericht natürlich offen gelassen. Es waren entweder die Pensionen wie Renten zu behandeln oder die Renten der Einkommenssteuerpflicht zu unterwerfen. Wie es ausgegangen ist, ist klar. Die Renten müssen ab 2005 versteuert werden. Das ging natürlich
nicht von einem auf das andere Jahr. Bei Arbeitnehmern mit einem Renteneintrittsjahr ab 2005 wird seitdem ein Anteil Ihrer Rente versteuert.
Beim Anblick dieser Tabelle ist wohl jedem klar, dass die Renteneinkünfte zukünftig um einen größer werdenden Teil Einkommensteuer gekürzt werden und damit zum
Bestreiten des Lebensunterhalts erheblich weniger Geld zur Verfügung steht.
Es gibt noch einige weitere Parameter, die beim Ruhestandseinkommen unbedingt Beachtung finden sollten. Hierauf werde ich im nächsten Kapitel noch weiter eingehen.